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Insolvenzantrag gescheitert: TGA Deutsche Treuhand GmbH scheitert an fehlender Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 159/24
Amtsgericht Wolfratshausen, 22. April 2025

Ein weiterer Insolvenzantrag endet mit einer ernüchternden Feststellung: Die TGA Deutsche Treuhand GmbH, ansässig in der Tegernseer Straße 101, 83700 Weißach, hat beim Amtsgericht Wolfratshausen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt – und ist damit am 22. April 2025 gescheitert. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO).

Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 249368 und vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Breitling, war als Komplementärin einer Bauträgergesellschaft tätig – ein Geschäftszweig, der seit den wirtschaftlichen Turbulenzen der letzten Jahre besonders unter Druck steht. Vertreten wurde die Schuldnerin im Verfahren durch die Kanzlei Gleichenstein & Breitling aus München.

Das Gericht sah sich gezwungen, den Antrag abzulehnen, da die vorhandenen Mittel nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Ohne eine solche „Mindestmasse“ ist eine geordnete Insolvenzabwicklung rechtlich nicht möglich. Für Gläubiger bedeutet das im Klartext: Es wird keinen Insolvenzverwalter geben, keine systematische Prüfung von Vermögens- und Schuldenverhältnissen und damit auch kaum Chancen auf Rückzahlungen.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen zur Einsicht bereit.
Betroffene Parteien – sowohl die Antragstellerin selbst als auch Gläubiger, sofern betroffen – können gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder – falls öffentlich bekannt gemacht – zwei Tage nach Veröffentlichung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Beschwerden sind schriftlich oder elektronisch unter Einhaltung der Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs einzureichen. Eine einfache E-Mail reicht hierzu nicht aus. Besonders für institutionelle Beteiligte wie Behörden, Notare oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten strenge Vorgaben zur qualifizierten Signatur und sicheren Übermittlungswegen.

Der Fall der TGA Deutsche Treuhand GmbH ist ein weiteres Beispiel für die wachsende Zahl wirtschaftlicher Zusammenbrüche, bei denen nicht einmal mehr ein reguläres Insolvenzverfahren möglich ist – ein deutlicher Hinweis auf eine tiefgreifende wirtschaftliche Krise im Hintergrund.

Amtsgericht Wolfratshausen, 22. April 2025

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