Aktenzeichen: 111 IN 154/25
Amtsgericht Ravensburg, 25. April 2025
Die Ravensburger Fotoversand Foto Bantle GmbH, mit Sitz in der Charlottenstraße 32, 88212 Ravensburg, steht ab dem 25. April 2025 um 10:00 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Ravensburg reagierte damit auf den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 550592 eingetragen ist und durch ihren Geschäftsführer Fabian Bantle vertreten wird.
Um eine weitere Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann aus Ulm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die finanzielle Situation des Unternehmens zu analysieren, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Verfahrens zu schaffen.
Umfassende Einschränkungen und Befugnisse
Der Beschluss enthält weitreichende Anordnungen:
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Allgemeines Verfügungsverbot: Die GmbH darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Geschäfte über ihr Vermögen tätigen.
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Zahlungsstopp: Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
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Einschränkung von Kontozugriffen: Die Gesellschaft darf nicht mehr über ihre Bankkonten oder Forderungen verfügen.
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Ermächtigung zur Sonderkonteneröffnung: Der Insolvenzverwalter darf Sonderkonten führen und über diese verfügen – inklusive der Begründung von Masseverbindlichkeiten.
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Untersagung der Zwangsvollstreckung: Neue Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, laufende Verfahren eingestellt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände.
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Informations- und Auskunftsrechte: Die Schuldnerin muss dem Verwalter vollen Einblick in Buchhaltung, Geschäftsräume und Dokumente gewähren und bei der Sachverhaltsaufklärung aktiv mitwirken.
Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung der sogenannten Insolvenzmasse – also jenes Vermögens, das bei Verfahrenseröffnung für die Gläubiger zur Verfügung stehen könnte. Der Verwalter hat außerdem zu prüfen, ob überhaupt genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40–44, 88212 Ravensburg, einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder – im Fall öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Online-Veröffentlichung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
Die elektronische Einreichung ist nur über sichere Übermittlungswege und mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Genauere Informationen sind auf www.ejustice-bw.de abrufbar.
Mit der Einleitung dieser Maßnahmen befindet sich die Ravensburger Fotoversand Foto Bantle GmbH in einer entscheidenden Phase. Ob eine Sanierung oder die vollständige Abwicklung bevorsteht, hängt nun von der Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den wirtschaftlichen Realitäten der kommenden Wochen ab.
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht, 25. April 2025