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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EDI Einkaufsgemeinschaft Deutscher Impulshandel AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 2483/25
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Am 9. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EDI Einkaufsgemeinschaft Deutscher Impulshandel AG, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 167401 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Thomas Traboulsi bestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt.

Anordnungen des Gerichts:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändungen oder Arrest) gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Sachen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  • Verfügungen über Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
  • Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnis liegt nun allein beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Drittschuldnern (also Schuldnern der Schuldnerin) ist es verboten, an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen sowie Auskünfte und Vermögenswerte zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuziehen.
  • Zudem ist er beauftragt, die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen.

Hinweis:

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses im elektronischen Register bleibt mindestens für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Erfolgt keine Verfahrenseröffnung, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung gelöscht (§ 3 InsOBekV).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären.

Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) entspricht.

Beschlussdatum: 09.04.2025
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

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