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Zweifache Insolvenzantragstellung gegen Flex Bau GmbH mangels Masse gescheitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen: 260 IN 1063/24 und 260 IN 5/25

Dortmund, 9. April 2025 – Im Rahmen zweier separater Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Flex Bau GmbH, mit Sitz in der Hessischen Straße 147, 44339 Dortmund, hat das Amtsgericht Dortmund jeweils mit Beschluss vom 9. April 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit gilt die Gesellschaft als faktisch vermögenslos.

Die Flex Bau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 26487 geführt. Früher firmierte das Unternehmen unter dem Namen TKL Immobilien GmbH. Geschäftsgegenstand ist laut Registereintrag der Gerüst- und Trockenbau sowie die Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten. Geschäftsführer ist Herr Heiko Schübbe, ebenfalls wohnhaft an der Geschäftsadresse.

Im ersten Verfahren (Aktenzeichen: 260 IN 1063/24) war der Insolvenzantrag am 18. November 2024 bei Gericht eingegangen, gestellt durch eine Gläubigerin mit Antragsdatum vom 8. November 2024. Das zweite Verfahren (Aktenzeichen: 260 IN 5/25) beruhte auf einem weiteren Gläubigerantrag vom 7. Januar 2025, eingegangen beim Gericht am 8. Januar 2025.

Beide Verfahren endeten mit demselben Ergebnis: Das Gericht sah keine ausreichende Vermögensmasse bei der Schuldnerin, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Somit wurde in beiden Fällen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verweigert.

Diese doppelten Abweisungen innerhalb weniger Monate werfen ein deutliches Licht auf die wirtschaftliche Lage der Flex Bau GmbH. Für Gläubiger bedeutet dies, dass derzeit keine Möglichkeit besteht, ihre offenen Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen oder auf eine Quotenzahlung zu hoffen.

Die Entscheidungen markieren einen Schlusspunkt der jeweiligen Verfahren – zumindest bis neue finanzielle Mittel auftauchen oder ein anderer Eröffnungsgrund bekannt wird. Gläubiger haben nun lediglich noch die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege gegen den Geschäftsführer oder etwaige haftungsrelevante Personen vorzugehen, sofern rechtlich begründet.

Die Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund bereit.

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