Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1829/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der protect first GmbH, ansässig am Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig, eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 40212 und vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Ferdinand van Deest, hat das Insolvenzgericht Leipzig am 8. April 2025 eine neue Entscheidung erlassen.
Der ursprünglich am 4. Dezember 2024 ergangene Beschluss zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben werden der damit verbundene allgemeine Zustimmungsvorbehalt sowie die Anordnungen zur Untersagung und Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass die zuvor getroffenen Sicherungsmaßnahmen nicht länger in Kraft sind. Der Geschäftsbetrieb der protect first GmbH unterliegt somit keinen vorläufigen insolvenzrechtlichen Beschränkungen mehr, was auf eine veränderte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage oder eine zwischenzeitlich erfolgte Stabilisierung hindeuten könnte.
Die weiteren Entwicklungen im Verfahren bleiben abzuwarten, insbesondere ob es zu einer regulären Insolvenzeröffnung oder gar zur Abweisung mangels Masse kommt. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Beobachter markiert die heutige Entscheidung einen bedeutsamen Wendepunkt im Verfahren.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt – mit deren Zustellung. Die Zustellung kann entweder durch einfachen Brief oder durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Fall der postalischen Zustellung gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Bei öffentlicher Bekanntmachung gilt er zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Sie kann auch bei einem anderen Amtsgericht zur Niederschrift erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Leipzig eingehen.
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist möglich und empfehlenswert.
Die Einreichung kann auch in elektronischer Form erfolgen, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail reicht hierzu nicht aus. Für professionell Beteiligte wie Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die elektronische Einreichung zwingend vorgeschrieben.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich unter:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php