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Einleitung des Insolvenzverfahrens gegen die HF Berlin-Brandenburg Grundbesitz GmbH – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.70 IN 28/25

Potsdam, 9. April 2025 – In einem bedeutenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der HF Berlin-Brandenburg Grundbesitz GmbH, mit Sitz in Haag 20 / Am Herrenhaus 1, 14943 Luckenwalde, hat das Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht – am heutigen Tag um 13:00 Uhr einschneidende Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingeleitet. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Maximilian Hägen aus Berlin.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie zur umfassenden Aufklärung der Vermögensverhältnisse wurde gemäß §§ 21, 22 InsO der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, ansässig in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin

Mit sofortiger Wirkung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Abflüsse oder Beeinträchtigungen der Insolvenzmasse erfolgen, bevor eine gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens getroffen wurde.

Der vorläufige Insolvenzverwalter tritt nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin auf, ist jedoch zur Überwachung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit berufen. Gleichzeitig wurde ihm die Befugnis eingeräumt, für die Schuldnerin mit rechtlicher Wirkung zu handeln – jedoch ausschließlich dann, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben dringend geboten ist.

Schutz der Gläubigerinteressen

Eine zentrale Maßnahme betrifft die Drittschuldner – also alle Personen oder Institutionen, die der Schuldnerin Geld schulden. Diese wurden mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin an die HF Berlin-Brandenburg Grundbesitz GmbH Zahlungen zu leisten. Stattdessen wird der vorläufige Verwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, ein gesondertes Konto einzurichten und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt.

Umfassende Prüfungsbefugnisse des Verwalters

Zur vollständigen Klärung der Vermögensverhältnisse erhält der vorläufige Verwalter Zutritt zu sämtlichen Geschäftsräumen der Gesellschaft, einschließlich Nebenräumen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm Einblick in sämtliche Geschäftsunterlagen zu gewähren und auf Verlangen auch deren Herausgabe zu ermöglichen. Darüber hinaus hat sie dem Verwalter umfassend Auskunft zu erteilen, andernfalls drohen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Erzwingungshaft.

Prüfung der Fortführungsperspektiven

Neben der Sicherung des Vermögens hat der vorläufige Insolvenzverwalter auch die Aufgabe, als Sachverständiger die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung zu prüfen. Insbesondere wird zu bewerten sein, ob ein Eröffnungsgrund gemäß der Rechtsform des Unternehmens gegeben ist, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Dabei ist der Sachverständige ausdrücklich befugt, Informationen von Dritten – wie Banken, Versicherungen, Finanzbehörden oder anderen Institutionen – einzuholen, um ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage zu erhalten.

Rechtsmittel möglich

Gegen den gerichtlichen Beschluss kann die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen eingelegt werden, entweder ab Zustellung per Post oder ab öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder persönlich beim Amtsgericht Potsdam, Insolvenzgericht, Hegelallee 8, 14467 Potsdam einzureichen.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutsamen Wendepunkt im Verfahren um die HF Berlin-Brandenburg Grundbesitz GmbH. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine geordnete Fortführung des Unternehmens möglich ist oder die zügige Abwicklung der Vermögenswerte in den Fokus rückt.

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