Aktenzeichen: 3607 IN 703/25
Berlin, 9. April 2025 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Heap59 GmbH, mit Sitz am Bundesplatz 5, 10715 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Heltzel, hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am heutigen Tage eine wesentliche Entscheidung getroffen.
Die Heap59 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 201151, hatte sich einem gerichtlichen Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bereits mit Beschluss vom 2. April 2025 waren gemäß § 21 der Insolvenzordnung vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Diese Maßnahmen dienen im Regelfall dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung der Insolvenzmasse, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Mit aktuellem Beschluss vom 9. April 2025 hat das Amtsgericht jedoch sämtliche zuvor getroffenen Sicherungsmaßnahmen in vollem Umfang aufgehoben. Dies bedeutet, dass die bislang verhängten Einschränkungen hinsichtlich der Verfügungsgewalt über das Vermögen der Schuldnerin nicht weiter aufrechterhalten werden.
Über die Hintergründe dieser gerichtlichen Entscheidung – ob sie auf einer Einigung, einer geänderten Einschätzung der wirtschaftlichen Lage oder einer anderen Entwicklung im Verfahren beruht – wurde seitens des Gerichts in dem vorliegenden Beschluss keine nähere Auskunft gegeben. Die Aufhebung der Maßnahmen lässt jedoch darauf schließen, dass sich wesentliche Parameter des Verfahrens verändert haben könnten.
Das weitere Verfahren bleibt mit Spannung zu verfolgen. Welche Auswirkungen diese gerichtliche Entscheidung auf die Zukunft der Heap59 GmbH haben wird, ist derzeit noch offen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, den 9. April 2025