Start Allgemein LHI Green Infrastructure Wind Deutschland IV GmbH & Co. KG – Jahresfehlbetrag...

LHI Green Infrastructure Wind Deutschland IV GmbH & Co. KG – Jahresfehlbetrag steigt weiter

383

Damit dürfte das Ergebnis den Kommanditisten keine Freude bereiten…LHI Green Infrastructure Wind Deutschland IV GmbH & Co. KG (vormals: e.n.o. energy Standort 34 GmbH & Co. KG)

Pullach i. Isartal (vormals: Rerik)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

31.12.2016/

31.12.2015/

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

32.466.487,00

20.786.156,49

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.024.158,00

991.676,50

II. Sachanlagen

31.442.329,00

19.794.479,99

B. Umlaufvermögen

1.800.913,16

12.417.428,87

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

915.278,06

745.370,06

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

885.635,10

11.672.058,81

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.962.887,34

2.035.671,74

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

1.303.507,21

588.053,09

Bilanzsumme, Summe Aktiva

37.533.794,71

35.827.310,19

PASSIVA

31.12.2016/

31.12.2015/

EUR

EUR

A. Eigenkapital

00,00

00,00

I. Kapitalanteile

-588.063,21

-181.596,40

II. Jahresfehlbetrag

-715.444,00

-406.456,69

III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

1.303.507,21

588.053,09

B. Rückstellungen

610.577,20

192.362,58

C. Verbindlichkeiten

36.923.217,51

35.634.947,61

Bilanzsumme, Summe Passiva

37.533.794,71

35.827.310,19

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. nach § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind freiwillig und grundsätzlich die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.

Der Jahresabschluss ist durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG durch die Umstellung der Gliederung der GuV und die Anpassung der Vorjahresbeträge von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen beeinflusst. In den Umsatzerlöse des Vorjahres ist ein Betrag in Höhe von TEUR 52 enthalten, der im letzten Jahresabschluss in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des §266 Abs. 2 und 3 HGB.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288,326 HGB) wurden in Anspruch genommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Bewertung wurde – trotz der bilanziellen Überschuldung-weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Geschäftsführung schätzt ein, dass eine positive Fortführungsprognose besteht.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Hierbei wurden auch Zinsen für Fremdkapital mit einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfielen in Anwendung der Bewertungshilfe des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB. Die Windenergieanlagen wurden entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2011, in die Bestandteile Zuwegung, Windparkverkabelung sowie Windkraftanlage mit Fundament unterteilt und über die Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leitungen sind weder Einzelrisiken, noch Pauschalwertberichtigung zu berücksichtigen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Aktivierung des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr Zinsen für Fremdkapital in Höhe von TEUR 355 miteinbezogen.

Die Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern i.H.v. TEUR 8 (Vj.: TEUR 0) enthalten zu 100% Forderungen aus Lieferung und Leistungen, davon sind TEUR 8 gegen Kommanditisten.

Der Gesamtbetrag der Forderung und sonstigen Vermögensgegenstände ist innerhalb eines Jahres fällig.

Unter den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i.H.v. TEUR 263 (Vj.: TEUR 0) ausgewiesen. Diese resultieren aus zwei zukünftigen Zinsswapgeschäften mit negativen Ergebnisse am 31.12.2016. Bei entsprechender Zinsentwicklung besteht für die Gesellschaft bis zum Laufzeitende 2030 die Chance, dass aus den Zinsswaps positive Ergebnisse auszuweisen sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 32.181 (Vj.: TEUR 30.685) durch Verpfändung, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. EUR 794 (Vj.: TEUR 945) betreffen ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr, davon sind TEUR 40 gegenüber Kommanditisten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 3.616 (Vj.: TEUR 3.890) beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie Gesellschaftsdarlehen, davon sind TEUR 1.809 gegenüber verbundenen Unternehmen.

Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2016 weist einen „Nicht durch Vermögenseinlage gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten“ TEUR 1.304 aus.

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da nach Angabe der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose besteht.

Die Zusammensetzung der Forderungen und Verbindlichkeiten unter Angabe der Restlaufzeiten ist in Anlage 3 und 4 zu diesem Anhang beigefügt. Die Restlaufzeiten orientieren sich an den vertraglich festgelegten Vereinbarungen zur Tilgung, wie sie sich am Abschlussstichtag ergaben

IV. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in 2016 und 2015 sind nach §277 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilRUG angegeben, womit die Vorjahreswerte um EUR 51.598,44 gestiegen sind. Das führt auch dazu, das die sonstigen betrieblichen Erträge in 2015 um gleichem Betrag gesunken sind.

V. Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Persönlich haftender Gesellschafter der e.n.o. energy Standort 34 GmbH & Co.KG ist die eno energy Beteiligungs GmbH mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25

Weitere persönlich haftende Gesellschafterin ist die Boreas Management GmbH mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 25.

VI. Sonstige Angaben

Im Jahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung gemeinschaftlich durch die eno energy Beteiligungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Karsten Porm, und die BOREAS Management GmbH. Die BOREAS Management GmbH wird vertreten durch Herrn Jörg Kuntzsch, Frau Manuela Jentzsch, Herrn Uwe Berg und Herrn Raymond Kretschmer. Die Geschäftsführer Herr Uwe Berg und Herr Raymond Kretschmer können die Gesellschaft gemeinsam oder mit einem Prokuristen vertreten. Frau Manuela Jentzsch und Herr Jörg Kuntzsch sind einzelvertretungsberechtigt.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMER

Im Geschäftsjahr 2016 wurde keinen Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung erfolgte auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

 

Rerik, den 30. Juni 2017

gez. Karsten Porm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2017

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein