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Betrügerische Inkassoschreiben: Vorsicht vor der „Consortium Inkasso AG“ – Verbraucher sollen nicht auf griechische Konten zahlen

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucherschützer warnen erneut vor betrügerischen Inkassoschreiben, die derzeit im Namen der angeblichen „Consortium Inkasso AG“ versendet werden. Die Schreiben setzen Empfänger mit angeblichen Forderungen unter Druck und fordern sie auf, Geld auf ausländische Bankkonten zu überweisen.

Als Absender wird die Consortium Inkasso AG mit der Anschrift Richard-Wagner-Straße 4, 08645 Bad Elster genannt. Nach den vorliegenden Informationen bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität dieser Forderung.

Besonders auffällig sind die angegebenen Zahlungskonten. Die Betroffenen werden aufgefordert, den geforderten Betrag auf eines der folgenden griechischen Konten zu überweisen:

Empfänger: PLUS EXPERT AG

  • IBAN: GR17 0160 5680 0000 0008 5218 301
  • oder
  • IBAN: GR46 0140 9100 9100 0200 2018 467

Die Verwendung ausländischer Konten – insbesondere in Verbindung mit einer angeblichen deutschen Inkassogesellschaft – sollte Verbraucher besonders aufmerksam machen. Zwar sind grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, in Kombination mit zweifelhaften Inkassoforderungen ist dies jedoch ein häufiges Merkmal betrügerischer Schreiben.

Die Schreiben arbeiten oftmals mit einer kurzen Zahlungsfrist sowie der Androhung weiterer Kosten, gerichtlicher Schritte oder negativer Schufa-Einträge. Ziel ist es, die Empfänger unter Zeitdruck zu setzen und eine schnelle Überweisung zu erreichen, ohne dass die behauptete Forderung kritisch geprüft wird.

Verbraucher sollten daher keinesfalls vorschnell zahlen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob die behauptete Forderung überhaupt nachvollziehbar ist und ob tatsächlich jemals ein Vertragsverhältnis mit dem angeblichen Gläubiger bestand. Im Zweifel empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

Grundsätzlich gilt: Inkassoforderungen sollten niemals allein aufgrund eines hohen Zeitdrucks oder drastischer Formulierungen beglichen werden. Besonders bei Zahlungsaufforderungen auf ausländische Konten ist erhöhte Vorsicht geboten. Wer Zweifel an der Echtheit eines Inkassoschreibens hat, sollte keine Überweisung veranlassen und stattdessen den Sachverhalt sorgfältig überprüfen lassen.

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