Kriminelle verschicken derzeit täuschend echte E-Mails im Namen der Kosmetikmarke Rituals und locken mit einem angeblichen Geburtstagsgeschenk. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem vermeintlichen Gratisangebot eine kostenpflichtige Abofalle, bei der Betroffene unbemerkt ein teures Abonnement abschließen.
Die Betrugsmasche beginnt mit einer E-Mail, die den Eindruck erweckt, direkt von Rituals zu stammen. Darin werden Empfänger zu ihrem Geburtstag beglückwünscht und aufgefordert, ein hochwertiges Geschenkset abzuholen. Nach einem Klick auf den enthaltenen Link gelangen sie auf eine professionell gestaltete Internetseite.
Dort wird erklärt, dass lediglich eine geringe Versand- oder Bearbeitungsgebühr – beispielsweise 9,99 Euro – zu zahlen sei. Wer seine Kontaktdaten und Kreditkarteninformationen eingibt, erhält das versprochene Geschenk jedoch nicht. Stattdessen folgt wenige Tage später häufig eine deutlich höhere Abbuchung von der Kreditkarte. Als Zahlungsempfänger erscheint dabei oft ein unbekanntes Unternehmen, das mit Rituals nichts zu tun hat.
Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich dabei um eine betrügerische Abofalle. Durch die Eingabe der Zahlungsdaten sollen Betroffene unbemerkt einem kostenpflichtigen Abonnement zugestimmt haben. Für diese Forderungen besteht jedoch nach Einschätzung der Verbraucherschützer keine rechtliche Grundlage, da der angebliche Vertrag durch Täuschung zustande gekommen sein soll.
Wichtig ist außerdem: Rituals bietet Mitgliedern seines Kundenprogramms tatsächlich Geburtstagsgeschenke an. Dafür werden jedoch weder Versandkosten noch Bearbeitungsgebühren verlangt. Wer für ein angebliches Geschenk bezahlen soll, sollte deshalb besonders misstrauisch werden.
Wer bereits auf die Masche hereingefallen ist, sollte schnell handeln. Das vermeintliche Abonnement sollte umgehend schriftlich gekündigt und gleichzeitig die Rückerstattung bereits abgebuchter Beträge verlangt werden. Zudem empfiehlt es sich, das Kreditkartenunternehmen sofort über den Betrugsverdacht zu informieren und eine Rückbuchung der Abbuchungen (Chargeback) zu beantragen. Gegebenenfalls sollte die Kreditkarte gesperrt werden, um weitere Abbuchungen zu verhindern. Zusätzlich raten die Verbraucherschützer dazu, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Einige Betroffene berichten zudem von einer weiteren Betrugsmasche. Nach ihrer Beschwerde sollen sie aufgefordert worden sein, zunächst eine positive Bewertung auf einem Bewertungsportal abzugeben, bevor eine Rückerstattung erfolgen könne. Auch darauf sollten Verbraucher keinesfalls eingehen.
Zum Schutz vor solchen Betrugsversuchen sollten Links in E-Mails grundsätzlich nur geöffnet werden, wenn ihre Echtheit zweifelsfrei feststeht. Zudem lohnt sich ein genauer Blick auf die Internetadresse der Webseite. Weicht diese von der offiziellen Internetseite des Unternehmens ab oder werden für ein angeblich kostenloses Geschenk Gebühren verlangt, spricht vieles für einen Betrugsversuch. Im Zweifel sollte das Unternehmen immer direkt über seine offizielle Internetseite kontaktiert werden.