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M-Solarkraftwerk 1 GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die M-Solarkraftwerk 1 GmbH & Co. KG aus Ottobrunn befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht München hat am 9. Juli 2026 um 09:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1542 IN 2332/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Alte Landstraße 23, 85521 Ottobrunn und ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRA 109066 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Münchner Solarkraftwerke RE GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Florian Peter Genßler.

Die M-Solarkraftwerk 1 GmbH & Co. KG ist im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen entwickelt, errichtet, betreibt und verwaltet Solarkraftwerke und Photovoltaikanlagen. Ziel ist die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus Sonnenenergie sowie die langfristige Bewirtschaftung entsprechender Energieprojekte.

Zur Sicherung des Vermögens ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt aus München bestellt.

Mit dem gerichtlichen Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Die Anordnung dient dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eingehend analysieren. Dabei wird geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen, und ob Möglichkeiten bestehen, den Geschäftsbetrieb oder die betriebenen Solarkraftwerke fortzuführen.

Die M-Solarkraftwerk 1 GmbH & Co. KG ist bereits das nächste Unternehmen aus dem Umfeld der Münchner Solarkraftwerke, für das innerhalb kurzer Zeit eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Bereits zuvor hatten Insolvenzgerichte entsprechende Sicherungsmaßnahmen für weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe beschlossen. Dies deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die mehrere Projektgesellschaften des Unternehmensverbundes betreffen.

Mit der aktuellen Entscheidung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Über die endgültige Verfahrenseröffnung wird das Amtsgericht München nach Abschluss der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entscheiden.

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