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Kaupp Verwaltung GmbH: Amtsgericht Rottweil ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Kaupp Verwaltung GmbH mit Sitz in Schramberg befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Rottweil hat am 9. Juli 2026 um 10:30 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 151/26 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Max-Planck-Straße 25, 78713 Schramberg und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 481148 eingetragen. Geschäftsführer ist Matthias Christian Kaupp. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst.

Die Kaupp Verwaltung GmbH fungiert als Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Till Teufel aus Rottweil. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen. Gleichzeitig wurde er als Sachverständiger beauftragt, festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die vorhandene Masse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Mit dem Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde der Geschäftsführung untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Verfügungsrechte gehen insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Gleichzeitig untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Kaupp Verwaltung GmbH umfassend analysieren. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Rottweil, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist.

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