Die Salmen Real Estate Consulting GmbH aus Monheim am Rhein befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 7. Juli 2026 um 14:17 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 500 IN 12/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung angeordnet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mittelstraße 11, 40789 Monheim am Rhein und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 88905 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Fabian Salmen.
Die Salmen Real Estate Consulting GmbH ist im Immobiliensektor tätig. Das Unternehmen berät bei Immobilienprojekten sowie bei An- und Verkäufen von Immobilien und unterstützt Investoren, Eigentümer und Unternehmen bei der Entwicklung, Vermarktung und wirtschaftlichen Optimierung von Immobilienvorhaben.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Regina Knoop aus Düsseldorf bestellt. Mit dem gerichtlichen Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass vorhandene Vermögenswerte erhalten bleiben und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger vorbereitet werden kann.
Zusätzlich hat das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt, um eine Benachteiligung einzelner Gläubiger zu verhindern.
In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftliche Situation der Salmen Real Estate Consulting GmbH umfassend prüfen. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft das Amtsgericht Düsseldorf nach Abschluss der laufenden Prüfung.