Unter dem Aktenzeichen 56 IN 428/25 hat das Amtsgericht Flensburg am 22.12.2025 um 13:00 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Feddersen Biogas GmbH eine Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Hauke Haien Koog 28 in 25842 Ockholm ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 15005 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Jasper Feddersen vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der dtl DanTaxLegal Berufsausübungsgesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH mit Sitz in Harrislee benannt.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. Mit dem Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Substanz der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu erhalten und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45 in 20354 Hamburg. Seit der Anordnung sind Verfügungen der Feddersen Biogas GmbH über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Diese Beschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen, sodass die eigenständige wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt wurde.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Flensburg die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Vermögen der Feddersen Biogas GmbH vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf einer gesicherten Grundlage fortzuführen.