Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der CKAK Holding UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3 IN 154/25 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz am 15.12.2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CKAK Holding UG haftungsbeschränkt eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Am Sportplatz 11 in 76829 Landau in der Pfalz ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter der Nummer HRB 32863 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Christian Karl vertreten.

Die Schuldnerin hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung wurden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft durch den bestellten Sachverständigen, Rechtsanwalt Spiekermann, umfassend untersucht. In seinem Gutachten vom 05.11.2025 kam dieser zu dem Ergebnis, dass keine Vermögensmasse vorhanden ist, die ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die CKAK Holding UG sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist und zudem nicht in der Lage war, einen Kostenvorschuss zur Durchführung des Verfahrens zu leisten.

Vor diesem Hintergrund sah das Insolvenzgericht keine rechtliche Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Zugleich wurde angeordnet, dass die Schuldnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis an und setzte den Verfahrenswert auf 500 Euro fest.

In der Begründung des Beschlusses stellte das Gericht klar, dass die Abweisung des Insolvenzantrags zwingende Folge der fehlenden kostendeckenden Masse ist. Die Kostenentscheidung stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung und der Zivilprozessordnung, während die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gesetzlich vorgesehen ist, um die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin transparent zu dokumentieren.

Mit diesem Beschluss ist das Insolvenzverfahren endgültig abgeschlossen. Er verdeutlicht die wirtschaftliche Auszehrung der CKAK Holding UG, bei der selbst eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich war.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Fast eine halbe Milliarde Euro vergessen: Milliarden Schilling schlummern weiter in Österreichs Haushalten

Next Post

Violetter Himmel über der Stadt: Polarlichter verzaubern die Nacht in Stuttgart