Unter dem Aktenzeichen 7 IN 123/25 hat das Amtsgericht Mayen am 23.12.2025 um 10:15 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SonneNext energy GmbH eine Anordnung zur vorläufigen Verwaltung des Gesellschaftsvermögens getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Werftstraße 33 in 56626 Andernach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29837 eingetragen.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen. Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der SonneNext energy GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wodurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Unternehmens deutlich eingeschränkt wurde.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Koblenzer Rechtsanwalt Jens Lieser mit Kanzleisitz am Josef-Görres-Platz 5 in 56068 Koblenz. Ihm obliegt fortan die Aufgabe, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und die laufenden wirtschaftlichen Verhältnisse zu überwachen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schuldner der SonneNext energy GmbH ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus können auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend machen. Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Mayen die Grundlage für den weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens der SonneNext energy GmbH geschaffen.