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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ogniwek Solartechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 8 IN 243/25 hat das Amtsgericht Reinbek am 23.12.2025 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ogniwek Solartechnik GmbH eine Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Straße An der Strusbek 1 in 22926 Ahrensburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 22002 HL eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Raimund Ogniwek vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko mit Sitz in Hamburg benannt.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. Mit dem Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu verhindern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Friederike Engelmann Matz mit Kanzleisitz am Ballindamm 38 in 20095 Hamburg. Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, wodurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Ogniwek Solartechnik GmbH deutlich begrenzt wurde.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Reinbek die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Vermögen der Ogniwek Solartechnik GmbH zu sichern und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf einer stabilen Grundlage fortzuführen.

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