Unter dem Aktenzeichen 340 IN 479/25 (371) hat das Amtsgericht Magdeburg am 23.12.2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JM Projektinvest GmbH & Co. KG eine ergänzende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Niels-Bohr-Straße 10 b in 39106 Magdeburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRA 2751 eingetragen und in der Solar- sowie erneuerbaren Energiewirtschaft tätig. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die JM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz ebenfalls in Magdeburg, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Stefan Ramon Müller.
Bereits mit Beschluss vom 05.11.2025 hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet. Aufbauend auf dieser Entscheidung wurde nunmehr gemäß § 270c Absatz 4 Satz 1 der Insolvenzordnung eine weitere Maßnahme getroffen, die der operativen Handlungsfähigkeit des Unternehmens dient. Die Schuldnerin wurde ausdrücklich dazu ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Mit dieser Ermächtigung erhält die JM Projektinvest GmbH & Co. KG die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung Verpflichtungen einzugehen, die der Insolvenzmasse zuzuordnen sind. Ziel dieser Anordnung ist es, den laufenden Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, notwendige Verträge fortzuführen oder neu zu begründen und damit die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens während der Phase der vorläufigen Eigenverwaltung zu sichern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg stellt einen weiteren wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzantragsverfahren dar und unterstreicht das Bestreben, der Schuldnerin unter gerichtlicher Kontrolle einen strukturierten Fortgang ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu ermöglichen.