Aktenzeichen: 36 IN 23/25 -4
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1c GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf und registriert beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 94272, wurde ein weiterer bedeutsamer Schritt durch das Insolvenzgericht Hameln veranlasst. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft Schillerstraße 6, 31785 Hameln.
Bereits am 21. März 2025 um 10:13 Uhr war durch das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Nunmehr wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter über die allgemeinen Verwaltungsbefugnisse hinaus eine Einzelermächtigung zur Durchführung bestimmter, für die Insolvenzmasse relevanter Handlungen erteilt.
Diese Einzelermächtigung dient der gezielten Wahrnehmung von Aufgaben und Handlungen, die im Rahmen der geordneten Fortführung, Sicherung oder Verwertung der Masse erforderlich oder sinnvoll erscheinen. Damit soll eine flexible und rechtssichere Handlungsfähigkeit des Verwalters auch in spezifischen Einzelfragen gewährleistet werden.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses steht zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Verfügung.
Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025