Aktenzeichen: 36 IN 25/25 -4
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1e GmbH, mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 94287, hat das Amtsgericht Hameln eine weitere Maßnahme zur effektiven Abwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft Schillerstraße 6, 31785 Hameln.
Bereits am 21. März 2025 um 10:25 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Nun hat das Insolvenzgericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ergänzend die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen im Sinne einer geordneten Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse erteilt.
Durch diese zusätzliche Ermächtigung kann der Verwalter innerhalb eines klar umrissenen Handlungsspielraums eigenständig agieren, insbesondere bei Entscheidungen, die kurzfristige Maßnahmen im Interesse der Gläubigergesamtheit oder zur Sicherung wesentlicher Vermögenswerte erfordern. Die gerichtliche Entscheidung zielt auf eine flexible, zugleich rechtssichere Steuerung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ab.
Der vollständige Beschluss mit näherer Bezeichnung der erteilten Einzelermächtigung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025