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Neuer Handlungsspielraum für vorläufigen Insolvenzverwalter im Fall BEVO DE Alpha 1b GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 22/25 -4

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1b GmbH mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 94296 und gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft Schillerstraße 6, 31785 Hameln, hat das zuständige Insolvenzgericht einen bedeutsamen weiteren Schritt unternommen.

Bereits am 21. März 2025 um 09:57 Uhr war durch das Amtsgericht Hameln die vorläufige Verwaltung über das genannte Vermögen angeordnet worden. Nun hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ergänzend zu seinen bisherigen Befugnissen eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter, konkret bezeichneter Maßnahmen im Interesse der Insolvenzmasse erteilt. Diese zusätzliche Einzelermächtigung ermöglicht dem Verwalter eine gezielte, situationsangepasste Einflussnahme auf bestimmte wirtschaftliche oder rechtliche Vorgänge innerhalb des Unternehmens und dient damit der weiteren Absicherung und optimalen Verwaltung der Masse.

Der vollständige Beschluss, der die genauen Inhalte der Einzelermächtigung umfasst, liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025

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