Az.: 67a IN 297/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Oktober 2025 um 12:36 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DNW Invest GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, ansässig in der Danziger Straße 22 in Hamburg und im Handelsregister unter HRB 172184 eingetragen, wird von ihrem Geschäftsführer Daniel Nihad Weber geleitet. Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst den Erwerb, die Vermietung, Verwaltung sowie Veräußerung eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, vornehmlich in Hamburg und Umgebung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt. Ihm obliegt es nun, die Vermögensinteressen der Gläubiger zu sichern.
Mit der Entscheidung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig ist es Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Dr. Morgen ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit geht die Kontrolle über die finanziellen Ströme des Unternehmens vollständig in seine Hände über.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst eingestellt.
Mit diesen Schritten wird die Insolvenzmasse der DNW Invest GmbH abgesichert, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025