Die Seestraße Gastro UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Seestraße 26 in Berlin-Wedding ist offenbar wirtschaftlich am Ende. Gleich zwei getrennte Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – sowohl durch das Unternehmen selbst als auch durch einen Gläubiger – wurden vom Amtsgericht Charlottenburg am 15.09.2025 abgewiesen. Der Grund in beiden Fällen: mangelnde Insolvenzmasse.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Paul Wenger, war im Gastronomiebereich tätig. Laut Handelsregister (HRB 244594 B) war das Unternehmen offiziell beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
Insolvenzverfahren gescheitert – zweimal in einem Tag
In einem eher ungewöhnlichen Vorgang wurden zwei unterschiedliche Insolvenzanträge – der erste von der Schuldnerin selbst (3603 IN 2629/25), der zweite von einem Gläubiger (3603 IN 4953/25) – am selben Tag durch das Amtsgericht zurückgewiesen. Beiden Entscheidungen liegt die gleiche ernüchternde Begründung zugrunde: Es fehlt jegliche verwertbare Masse, um auch nur die anfallenden Verfahrenskosten zu decken – geschweige denn, offene Forderungen zu bedienen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO) bedeutet, dass die Firma keiner geordneten Insolvenzabwicklung mehr unterliegt. Die Folgen sind weitreichend:
- Gläubiger gehen leer aus, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.
- Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt, da dessen Kosten nicht finanzierbar sind.
- Die Gesellschaft verbleibt zwar formal im Handelsregister, wird aber häufig von Amts wegen später gelöscht.
- Eventuelle strafrechtliche Schritte gegen Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Delikte bleiben dennoch möglich.
Ein düsteres Bild für die Berliner Gastrobranche?
Der Fall der Seestraße Gastro UG ist kein Einzelfall. Besonders kleine GmbHs und UGs im Gastronomiebereich sehen sich seit Jahren mit steigenden Kosten, Personalengpässen und strengen Auflagen konfrontiert. Eine Insolvenz „mangels Masse“ ist das Ende ohne geregelten Ausweg – für viele Beteiligte eine besonders belastende Situation.
Fazit:
Mit der doppelten Abweisung am selben Tag markiert der Fall der Seestraße Gastro UG einen drastischen Tiefpunkt für das Unternehmen. Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, während das Unternehmen – zumindest formal – weiter existiert, wirtschaftlich aber als handlungsunfähig gilt. Ein trauriges Kapitel in der ohnehin angespannten Lage der Gastronomie in Berlin.