Aktenzeichen: 10 IN 79/25
Am 25. September 2025 um 10:55 Uhr hat das Amtsgericht Bremerhaven – Insolvenzgericht – im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens eine entscheidende Sicherungsmaßnahme getroffen: Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Abelmann Holding GmbH & Co. KG wurde angeordnet.
Die Antragstellerin, mit Sitz in Am Lunedeich 22, 27572 Bremerhaven, ist beim Amtsgericht Bremen unter der Registernummer HRA 7055 BHV eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Abelmann Holding Beteiligungs GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Anika Grewing.
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögensverhältnisse und zur Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse wurde gemäß den §§ 21 ff. der Insolvenzordnung angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, bestellt. Dieser ist erreichbar unter der Telefonnummer 040-4689915-0 sowie per E-Mail an hamburg@frh-recht.de.
In seiner Funktion ist Dr. Heerma nicht nur zur Kontrolle und Mitwirkung bei etwaigen Verfügungen der Schuldnerin befugt, sondern auch dazu berechtigt, Zahlungen der Schuldner der Antragstellerin (sogenannte Drittschuldner) entgegenzunehmen. Diese wurden ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, um sich nicht der Gefahr einer Doppelzahlung auszusetzen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht verfügbar.
Zugleich wurde auf die bestehenden Rechtsmittel hingewiesen. Gegen die gerichtliche Entscheidung steht der Antragstellerin die sofortige Beschwerde offen. Auch Gläubiger der Schuldnerin sind zur Beschwerde berechtigt, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, einzulegen. Alternativ kann sie über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter der Adresse govello-1133185821238-000000006 übermittelt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sofern die Zustellung auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist mit dem Ablauf von zwei Tagen nach dem Veröffentlichungstag. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist stets das früher eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich zu verfassen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Entscheidend für die Fristwahrung ist jedoch der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Amtsgericht Bremerhaven. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Im Falle einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang der Beschwerde konkret zu benennen. Eine Begründung wird empfohlen.
Mit diesem Schritt ist das Insolvenzgericht seiner Aufgabe nachgekommen, die Gläubigergesamtheit zu schützen und eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf ein mögliches Insolvenzverfahren sicherzustellen.
Erlassen wurde der Beschluss am 25. September 2025 durch das Amtsgericht Bremerhaven.