Aktenzeichen: 21 IN 163/25
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die WRS 3 GmbH, mit Geschäftssitz in der Rhein-Mosel-Straße 36, 56281 Emmelshausen, hat das Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21 am 18. September 2025 um 15:14 Uhr ein bedeutendes Sicherungsinstrument in Kraft gesetzt: ein allgemeines Veräußerungsverbot nach § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO).
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 28253, wird durch die Geschäftsführer Daniel Neubauer und Harald Johann Neubauer vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Dirk Janotta aus Kobern-Gondorf auf.
Ziel des Veräußerungsverbots
Mit dieser gerichtlichen Maßnahme soll verhindert werden, dass das Unternehmensvermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens weiter geschmälert oder unkontrolliert veräußert wird. Das Veräußerungsverbot untersagt der Schuldnerin jede Verfügung über Gegenstände ihres Vermögens, einschließlich der Einziehung von Außenständen. Damit soll die Insolvenzmasse bewahrt und gesichert werden, um gegebenenfalls eine geordnete Verfahrensabwicklung oder sogar eine Sanierung zu ermöglichen.
Die Verfügung trat sofort mit Bekanntgabe am 18.09.2025 in Kraft und ist bindend für die WRS 3 GmbH sowie für alle, die mit dem Unternehmen in geschäftlichem oder rechtlichem Kontakt stehen.
Bedeutung für Gläubiger und Drittschuldner
Gläubiger, Geschäftspartner und insbesondere Schuldner der WRS 3 GmbH (Drittschuldner) sind nun dringend angehalten, keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft direkt zu leisten oder mit dieser rechtsgeschäftliche Transaktionen einzugehen, ohne zuvor eine entsprechende Freigabe durch das Insolvenzgericht oder einen etwaigen vorläufigen Insolvenzverwalter einzuholen.
Zuwiderhandlungen könnten erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere in Form von Rückforderungsansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren – insbesondere die Entscheidung über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens – werden durch das Amtsgericht Koblenz bekannt gegeben.
Amtsgericht Koblenz – Insolvenzgericht
Beschluss vom 18. September 2025
Aktenzeichen: 21 IN 163/25