Aktenzeichen: 3605 IN 6329/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Am 22. September 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg im laufenden Verfahren über die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gegen die Dietrich Reimer Verlag GmbH, mit Sitz in der Berliner Straße 53, 10713 Berlin, entscheidende vorläufige Maßnahmen getroffen. Der traditionsreiche Verlag, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Robert Cram, ist unter der Handelsregisternummer HRB 101526 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
Ziel der Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern. Das Gericht hat dementsprechend umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen:
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen der Schuldnerin wurden untersagt, sofern diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits laufende Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
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Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen des Verlages zu sichern und zu überwachen.
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Verfügungen über Vermögenswerte durch die Schuldnerin sind fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Der traditionsreiche Dietrich Reimer Verlag, der sich auf wissenschaftliche Fachpublikationen spezialisiert hat, steht somit vor einer ungewissen Zukunft. Die Einsetzung eines vorläufigen Verwalters markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Unternehmensgeschichte. Ob es dem Verlag gelingen wird, eine Sanierung einzuleiten oder ob eine endgültige Insolvenz folgt, bleibt derzeit offen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ferner befugt, sich Einblick in sämtliche geschäftlichen Unterlagen zu verschaffen und ist berechtigt, den Betrieb aufrechtzuerhalten, soweit dies zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist. Die Gläubiger wurden angewiesen, fortan nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten.
Ein formaler Hinweis: Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Elektronische Rechtsbehelfe sind möglich, unter Einhaltung der strengen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV). Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
22.09.2025