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Mangels Masse: Insolvenzverfahren gegen FOREX Projektbeteiligung und Vermögensverwaltung GmbH nicht eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 96 IN 122/24 – Amtsgericht Bonn

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die FOREX Projektbeteiligung und Vermögensverwaltung GmbH, Cassiusweg 10, 53859 Niederkassel, hat das Amtsgericht Bonn am 19. September 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Damit wurde zugleich der Beschluss über die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Gesellschaft war unter mehreren Namen im Handelsregister geführt worden: ursprünglich als FOREX Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) sowie später als FOREX Projektbeteiligung und Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt). Der aktuelle Eintrag im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14482 weist die Firma nunmehr als GmbH aus. Gesetzlich vertreten wurde die Schuldnerin durch den Geschäftsführer Herrn Elcin Okutan.

Der Insolvenzantrag war von einer Gläubigerin am 23. September 2024 gestellt worden. In der Folge hatte das Gericht am 24. Oktober 2024 Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet, um nachteilige Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden nun ebenfalls mit der Entscheidung vom 19. September 2025 aufgehoben.

Die Abweisung des Insolvenzantrags erfolgte auf Grundlage von § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO), da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. In solchen Fällen sieht das Gesetz keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Bonn, 19.09.2025
Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht

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