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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet für NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen
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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet für NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 159/25 – Amtsgericht Koblenz

Im Rahmen des amtsgerichtlichen Verfahrens zur Prüfung der Insolvenzeröffnung hat das Amtsgericht Koblenz, Abteilung 21, am 22. September 2025 um 11:50 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Casinostraße 39, 56068 Koblenz, angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 22434 beim Amtsgericht Koblenz eingetragen und wird gesetzlich durch Herrn Rechtsanwalt Bernhard M. Schiffers als Geschäftsführer vertreten.

Ziel der gerichtlichen Verfügung ist die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie die Aufklärung des wirtschaftlichen Sachverhalts (§ 21 InsO). Zu diesem Zweck hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:

  • Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin wird eingerichtet.
  • Rechtsanwältin Mechthild Greve von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel. 0261/304790, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, wird als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.
  • Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  • Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner (Drittschuldner) sind untersagt. Stattdessen sind diese Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung und an die vorläufige Verwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – gegen die Schuldnerin werden mit Ausnahme unbeweglichen Vermögens vorübergehend untersagt bzw. eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Anordnung soll sichergestellt werden, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögensbestand der Gesellschaft vorgenommen werden können, bevor über die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist darüber hinaus berechtigt und beauftragt, den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens umfassend zu prüfen und alle notwendigen Schritte zur Wahrung der Gläubigerinteressen einzuleiten.

Hintergrund:
Die NAVIGATOR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in der juristischen Dienstleistung tätig. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage hat sich das Insolvenzgericht veranlasst gesehen, unmittelbar zu handeln, um die geordnete Abwicklung des weiteren Verfahrens zu gewährleisten.

Weitere Informationen oder Einsicht in den vollständigen Beschluss können direkt bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Koblenz erfragt werden.

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