Aktenzeichen: 70d IN 238/25
Das Amtsgericht Köln hat am 22. August 2025, um 13:56 Uhr, im Verfahren über das Vermögen der ImmoSky Deutschland GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ebertplatz 23, 50668 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 114984 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Becker.
Die Gesellschaft ist im Bereich der Immobilienvermittlung im In- und Ausland tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, bestellt.
Gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Interessen der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also den Schuldnern der Schuldnerin – verboten, weiterhin Zahlungen direkt an die ImmoSky Deutschland GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit diesem Schritt wird das Vermögen der Gesellschaft gesichert und eine geordnete Vorbereitung auf die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleistet.
Amtsgericht Köln, 22. August 2025