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Vorläufige Eigenverwaltungen bei zwei Gesellschaften des Deutschen Roten Kreuzes erweitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 274 IN 160/25 – DRK Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH
Az.: 274 IN 159/25 – DRK Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH

Das Amtsgericht Braunschweig hat in zwei parallelen Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH (HRB 202018) sowie der Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH (HRB 200159), jeweils mit Sitz in der Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig, am 25. August 2025 eine Erweiterung der bereits angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung beschlossen.

Beide Gesellschaften werden gemeinschaftlich vertreten durch die Geschäftsführer Nico Seefeldt Kazazi, Silvio Höfer und Dr. Florian Harig.

Bereits am 18. Juni 2025 wurde in beiden Verfahren die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO angeordnet. Mit der nun ergangenen Erweiterung auf Grundlage des § 270c Absatz 4 Satz 1 InsO erhalten die Schuldnerinnen die gerichtliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten. Diese Befugnis erlaubt es den Unternehmen, trotz laufendem Verfahren neue rechtlich bindende Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse einzugehen. Damit soll insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie die Sicherung von Liefer- und Leistungsbeziehungen gewährleistet werden.

Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung Sanierung unter eigener Leitung und setzt auf die strategische Restrukturierung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.

Amtsgericht Braunschweig, 25. August 2025

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