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Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse – Sylvia Herbig Vermögensverwaltung GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 1345/25
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – Beschluss vom 15.08.2025

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

Sylvia Herbig Vermögensverwaltung GmbH
Maxburgstraße 18
68219 Mannheim
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 724268
Vertreten durch die Geschäftsführerin Silvia Pia Herbig

hat das Insolvenzgericht am 15. August 2025 beschlossen:

Beschluss:

Der Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse gemäß § 26 InsO abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: zwei Wochen
  • Gericht:
    Amtsgericht Mannheim
    Schloss, Westflügel
    68159 Mannheim

Fristbeginn:
Mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung oder mit der öffentlichen Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
(gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO: Zustellung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt).

Form der Einlegung:

  • Schriftlich oder
  • Zur Niederschrift der Geschäftsstelle (auch jedes anderen Amtsgerichts möglich; fristwahrend nur bei rechtzeitigem Eingang beim zuständigen Gericht).
  • Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten erforderlich.
  • Inhalt: Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und Erklärung über die Beschwerdeeinlegung.

Elektronische Einreichung:

  • Nicht zulässig: einfache E-Mail
  • Zulässig: elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP)
  • Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt für:
    • Rechtsanwälte
    • Notare
    • Behörden
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
      (Ausnahme: technische Unmöglichkeit – muss glaubhaft gemacht werden)

Weitere Informationen unter www.ejustice-bw.de

Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 15.08.2025

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