Aktenzeichen: 167 IN 132/25
Amtsgericht Essen – Beschluss vom 26.08.2025
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schaffeld Bauträger GmbH, Hülsbergstraße 179, 45772 Marl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7229 und gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Moritz Schaffeld, wurde am 26. August 2025 um 10:22 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft betreibt als Geschäftszweig den Bau von Immobilien aller Art als Generalunternehmer sowie den Erwerb, die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Vielmehr sind Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Essen – 26.08.2025