Aktenzeichen: 3614 IN 3558/25
Berlin, 26. Mai 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat um 12:00 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANTAN RECONA GmbH & Co. 13. Vermögensverwaltungs KG die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Schuldnerin mit Sitz in der Karlsbader Straße 4, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRA 9475 eingetragen und wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ANTAN RECONA Verwaltungsgesellschaft mbH.
Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht
Um eine mögliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verhindern, wurden auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Stopp von Zwangsvollstreckungen
Sämtliche Zwangsvollstreckungen – darunter auch Arrest und einstweilige Verfügungen – gegen das Unternehmen sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt.
2. Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Kanzleisitz: Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Ab sofort sind alle Verfügungen über das schuldnerische Vermögen – etwa Verkäufe, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse – nur noch mit seiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Weitere Anordnungen
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Die Schuldnerin darf insbesondere keine Außenstände mehr einziehen.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Schuldner der ANTAN RECONA GmbH & Co. 13. Vermögensverwaltungs KG (sog. Drittschuldner) dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, nicht mehr an die Gesellschaft selbst (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt elektronisch und wird mindestens für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Eine Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme oder bei Nichteröffnung des Verfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung über www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen und zu unterzeichnen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch zulässig.
Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln (gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 i.V.m. § 4 EGInsO).
Fazit
Mit dem heutigen Beschluss ist die ANTAN RECONA GmbH & Co. 13. Vermögensverwaltungs KG unter gerichtliche Aufsicht gestellt worden. Der eingesetzte Insolvenzverwalter übernimmt nun die Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft. Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 26. Mai 2025