Ein Schreiben eines Inkassounternehmens kann schnell für Verunsicherung sorgen. Doch eine Zahlungsaufforderung bedeutet nicht automatisch, dass die verlangte Summe tatsächlich geschuldet wird. Entscheidend ist zunächst, ob die ursprüngliche Forderung berechtigt ist.
Zahlen müssen Verbraucher grundsätzlich dann, wenn tatsächlich eine offene Rechnung besteht – beispielsweise für eine erhaltene Online-Bestellung, einen nicht bezahlten Mobilfunk- oder Streamingvertrag oder eine mangels Kontodeckung gescheiterte Lastschrift. Zusätzlich zur Hauptforderung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Inkassokosten verlangt werden.
Misstrauisch sollten Betroffene dagegen werden, wenn sie die Forderung überhaupt nicht kennen, keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben oder die Rechnung bereits bezahlt wurde. Weitere Warnsignale können fehlende Angaben zum ursprünglichen Gläubiger, ungewöhnlich hohe Gebühren, massive Drohungen oder eine verlangte Überweisung auf ein ausländisches Konto sein.
Bei Zweifeln empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu zahlen, sondern zunächst Nachweise anzufordern. Dazu können die ursprüngliche Rechnung, Vertragsunterlagen und eine nachvollziehbare Aufstellung der verlangten Kosten gehören. Wird die Forderung weiterhin für unberechtigt gehalten, sollte ihr schriftlich widersprochen und der Schriftverkehr aufbewahrt werden.
Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Inkassoschreiben und einem gerichtlichen Mahnbescheid. Ein Inkassounternehmen kann nicht allein aufgrund seines Schreibens ein Konto pfänden oder einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Dafür ist grundsätzlich ein vollstreckbarer Titel erforderlich.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid besteht dagegen unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Gericht prüft im Mahnverfahren grundsätzlich nicht vorab, ob die geltend gemachte Forderung inhaltlich tatsächlich besteht. Wer eine unberechtigte Forderung nicht rechtzeitig bestreitet, riskiert einen späteren Vollstreckungsbescheid und damit mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Die wichtigste Regel lautet daher: Inkassopost weder ungeprüft bezahlen noch einfach ignorieren. Forderung, Gläubiger und Gebühren sollten zunächst kontrolliert werden. Bei einem gerichtlichen Schreiben müssen insbesondere die dort genannten Fristen beachtet werden.