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Welche Reiseversicherungen wirklich ins Gepäck gehören – und welche Urlauber sich sparen können

Tumisu (CC0), Pixabay

Wer eine Reise plant, denkt zunächst an Unterkunft, Flug, Sonnenschutz und Koffer. Versicherungen stehen dagegen häufig erst dann im Mittelpunkt, wenn tatsächlich etwas passiert. Doch eine Erkrankung oder ein Unfall im Ausland kann schnell erhebliche Kosten verursachen. Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt in einer Mitteilung vom 12. August 2026, welche Reiseversicherungen tatsächlich wichtig sind und bei welchen Policen Urlauber ihr Geld sparen können.

Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den wichtigsten Policen

Als besonders wichtig gilt die private Auslandsreisekrankenversicherung. Vor allem gesetzlich Krankenversicherte sollten nicht allein auf ihre deutsche Krankenversicherung vertrauen.

Innerhalb Europas besteht zwar in vielen Fällen Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Behandlungen. Dabei gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Reiselandes. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Kosten übernommen werden.

So können beispielsweise Zuzahlungen oder Behandlungen bei Privatärzten ganz oder teilweise beim Patienten hängen bleiben. Noch problematischer kann ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen solche Rücktransporte grundsätzlich nicht.

Gerade ein medizinisch organisierter Rückflug kann jedoch – abhängig vom Reiseland, vom Gesundheitszustand des Patienten und von der erforderlichen medizinischen Begleitung – sehr teuer werden.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt deshalb eine der bedeutendsten Versicherungslücken bei Reisen.

Beim Rücktransport auf eine entscheidende Formulierung achten

Allerdings ist nicht jede Auslandsreisekrankenversicherung gleich gut. Urlauber sollten deshalb die Versicherungsbedingungen genauer betrachten.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktransport nach Deutschland bezahlt wird.

Problematisch können Verträge sein, bei denen der Versicherer nur dann zahlt, wenn ein Rücktransport ausdrücklich „medizinisch notwendig“ ist. Eine solche Voraussetzung kann relativ streng ausgelegt werden. Ist eine angemessene medizinische Behandlung auch im Urlaubsland möglich, könnte ein Rücktransport nach Deutschland zwar für den Patienten wünschenswert oder sinnvoll sein, aber nicht zwingend medizinisch notwendig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb Tarife, die einen Rücktransport bereits dann übernehmen, wenn dieser „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist. Diese Formulierung bietet Reisenden einen deutlich besseren Schutz.

Reiserücktrittsversicherung ist nicht für jeden notwendig

Anders sieht es bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung aus. Ob sie sinnvoll ist, hängt wesentlich von den persönlichen Umständen und dem Wert der gebuchten Reise ab.

Besonders interessant kann sie bei teuren Reisen, Familien mit Kindern oder älteren Reisenden sein. Denn wer eine kostspielige Reise kurzfristig absagen muss, kann ansonsten einen erheblichen Teil des Reisepreises verlieren.

Ein typischer Versicherungsfall kann beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung sein. Kann die Reise deshalb nicht angetreten werden, übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung unter den vereinbarten Voraussetzungen die versicherten Stornokosten.

Die Reiseabbruchversicherung setzt dagegen ein, wenn der Urlaub bereits begonnen hat und aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig beendet werden muss.

Auch hierbei lohnt sich ein genauer Vergleich der Vertragsbedingungen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, möglichst einen Tarif ohne Selbstbehalt auszuwählen. Andernfalls muss der Versicherte trotz Versicherung einen Teil der Kosten selbst tragen.

Nicht jedes „Rundum-sorglos-Paket“ ist tatsächlich sinnvoll

Besondere Vorsicht empfiehlt die Verbraucherzentrale bei Versicherungspaketen, die unmittelbar bei einer Reisebuchung angeboten werden. Solche Pakete bündeln häufig verschiedene Versicherungen und vermitteln dadurch den Eindruck eines besonders umfassenden Schutzes.

Doch mehr Versicherungen bedeuten nicht automatisch besseren Schutz.

„Das meiste davon ist überflüssig und zu teuer. Besser ist es, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und gezielt nur die Bausteine hinzuzufügen, die tatsächlich fehlen“, erklärt Paul Huber, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Vor dem Abschluss eines zusätzlichen Reiseversicherungspakets sollten Verbraucher deshalb zunächst prüfen, welche Risiken bereits durch vorhandene Versicherungsverträge abgedeckt sind. Auf diese Weise lassen sich unnötige Doppelversicherungen vermeiden.

Reisegepäckversicherung häufig verzichtbar

Zu den Versicherungen, auf die viele Reisende verzichten können, gehört nach Einschätzung der Verbraucherzentrale die Reisegepäckversicherung.

Sie klingt zunächst sinnvoll: Wird der Koffer gestohlen oder geht Gepäck verloren, soll die Versicherung einspringen. In der Praxis sind die Voraussetzungen für eine vollständige Erstattung jedoch häufig enger, als Versicherte erwarten.

Reisende müssen sorgfältig auf ihr Gepäck achten. Kommt der Versicherer zu dem Ergebnis, dass der Versicherte seine Sachen nicht ausreichend beaufsichtigt hat, kann ein Mitverschulden angenommen werden. Die Versicherungsleistung kann dadurch gekürzt werden oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig entfallen.

Für die meisten Urlauber steht der Beitrag deshalb nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Versicherungsschutz.

Separate Reisehaftpflichtversicherung meist unnötig

Auch eine eigens für den Urlaub abgeschlossene Reisehaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht erforderlich.

Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte zunächst deren Bedingungen überprüfen. Gute Privathaftpflichtversicherungen bieten üblicherweise auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz.

Die private Haftpflichtversicherung zählt unabhängig von einer Reise ohnehin zu den besonders wichtigen Versicherungen. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn Versicherte anderen Menschen schuldhaft einen Schaden zufügen und dafür haften müssen.

Eine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung kann daher zu einer unnötigen Doppelversicherung führen.

Auch eine spezielle Reiseunfallversicherung ist meistens überflüssig

Ähnliches gilt für eine Reiseunfallversicherung. Wer bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, verfügt normalerweise auch während eines Auslandsaufenthaltes über Versicherungsschutz – abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen.

Vor Abschluss einer zusätzlichen Police sollte deshalb auch hier zunächst der bestehende Vertrag geprüft werden.

Vor dem Urlaub den vorhandenen Versicherungsschutz prüfen

Statt möglichst viele Reiseversicherungen abzuschließen, empfiehlt sich ein gezielter Versicherungscheck vor Reisebeginn. Dabei sollte geprüft werden, welche Risiken bereits abgesichert sind und wo tatsächlich eine Versicherungslücke besteht.

Als wichtigste zusätzliche Absicherung für Auslandsreisen bleibt die Auslandsreisekrankenversicherung. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Deutschland versichert ist.

Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann vor allem bei hohen Reisekosten oder einem erhöhten Stornorisiko sinnvoll sein. Hier empfiehlt sich möglichst ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung.

Auf eine Reisegepäckversicherung sowie separate Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherungen können dagegen viele Urlauber verzichten.

Damit gilt für den Versicherungsschutz im Urlaub: Nicht die Anzahl der abgeschlossenen Policen entscheidet über eine gute Absicherung. Wichtiger ist, die tatsächlich existierenden finanziellen Risiken zu erkennen und genau diese ausreichend abzusichern.

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