Mit gefälschten Anwaltsschreiben versuchen Betrüger derzeit, Verbraucher zur Zahlung von mehreren Tausend Euro zu bewegen. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick professionell und setzen die Empfänger massiv unter Druck. Besonders perfide: Die Täter verwenden den Namen und die Kontaktdaten einer tatsächlich existierenden Rechtsanwaltskanzlei.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt deshalb davor, die Forderungen ungeprüft zu bezahlen oder Kontakt mit den Absendern aufzunehmen.
Angeblicher Vertrag mit „Lottoagents24.com“
Das Schreiben trägt die Überschrift „Letzte außergerichtliche Geltendmachung“. Darin wird von den Betroffenen ein Betrag von 3.533,20 Euro verlangt.
Begründet wird die Forderung mit einem angeblichen Gewinnspiel-Abonnement bei „Lottoagents24.com“. Dieses sollen die Empfänger bereits im Januar 2023 telefonisch abgeschlossen haben.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die Forderung überhaupt existiert. Ein besonders deutlicher Widerspruch betrifft die angegebene Internetseite: Die im Schreiben genannte Webseite wurde demnach erst im Juli 2026 registriert. Die Behauptung, bereits Anfang 2023 sei im Zusammenhang mit diesem Angebot ein Vertrag geschlossen worden, erscheint deshalb nicht glaubwürdig.
Name eines echten Rechtsanwalts wird missbraucht
Für zusätzliche Glaubwürdigkeit sorgt eine besonders dreiste Vorgehensweise: Die Täter haben offenbar nicht einfach eine erfundene Kanzlei angegeben, sondern verwenden Name und Kontaktdaten eines tatsächlich existierenden Rechtsanwalts aus Düsseldorf.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anwalt hinter den Forderungen steht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist vielmehr von einem Missbrauch seiner Daten auszugehen. Der betroffene Rechtsanwalt hat seine zuständige Kammer bereits über den Vorgang informiert.
Gerade diese Methode macht solche Schreiben gefährlich. Wer nach dem Namen des Rechtsanwalts sucht und dabei tatsächlich eine Kanzlei findet, könnte irrtümlich davon ausgehen, dass auch das Forderungsschreiben echt sein müsse.
Betrüger kennen offenbar Teile der Bankverbindung
Besonders alarmierend ist ein weiteres Detail. In einigen Schreiben sollen die letzten vier Ziffern der tatsächlichen IBAN der Empfänger korrekt angegeben worden sein.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale könnte dies auf einen möglichen Datendiebstahl hindeuten. Die Täter könnten echte persönliche Daten verwenden, um ihre erfundenen Forderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Allein die Tatsache, dass ein Absender persönliche Daten oder Teile einer Bankverbindung kennt, beweist deshalb keineswegs, dass eine Forderung berechtigt ist.
Zehn Tage Zahlungsfrist und Drohung mit Gericht
Zusätzlich arbeiten die Absender mit erheblichem Zeitdruck. Den Betroffenen wird lediglich eine Frist von zehn Tagen eingeräumt. Gleichzeitig werden eine Klage und ein gerichtliches Mahnverfahren sowie daraus entstehende weitere Kosten in Aussicht gestellt.
Genau dieser Druck soll offenbar verhindern, dass Empfänger die Forderung in Ruhe überprüfen. Aus Angst vor einem Gerichtsverfahren könnten Betroffene zahlen, obwohl sie weder das Unternehmen noch den behaupteten Vertrag kennen.
Eine Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwalts bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die darin behauptete Forderung tatsächlich besteht. Wer einen Vertrag nicht kennt, sollte deshalb zunächst prüfen, wer konkret Geld verlangt, worauf sich die Forderung stützen soll und ob überhaupt ein Vertrag nachgewiesen werden kann.
Nicht zahlen und keine Bankdaten herausgeben
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Betroffenen, sich von kurzen Zahlungsfristen und hohen angeblichen Folgekosten nicht einschüchtern zu lassen. Verdächtige Forderungen sollten keinesfalls ungeprüft bezahlt werden.
Ebenso sollten keine zusätzlichen Bank-, Konto- oder persönlichen Daten telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Besteht der Verdacht, dass persönliche Daten gestohlen oder missbräuchlich verwendet wurden, empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einem gewöhnlichen Forderungsschreiben und echter Gerichtspost: Sollte tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, darf dieser nicht einfach ignoriert werden. Dann müssen Betroffene die darin genannten Fristen beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Der aktuelle Fall zeigt, wie professionell moderne Betrugsversuche inzwischen aufgebaut sein können. Ein echter Anwaltsname, bekannte persönliche Daten und eine kurze Zahlungsfrist können Seriosität vortäuschen. Entscheidend bleibt deshalb: Eine unbekannte Forderung niemals allein deshalb bezahlen, weil das Schreiben offiziell aussieht oder mit rechtlichen Konsequenzen droht.