Nach dem Brandanschlag auf einen Kältebus der Berliner Obdachlosenhilfe hat das Landgericht Berlin die Unterbringung eines 43-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am Neujahrstag 2026 einen Kältebus mit Benzin übergossen und anschließend angezündet hatte. Wegen einer schweren psychischen Erkrankung gilt er jedoch als schuldunfähig.
Der Anschlag traf ausgerechnet ein Fahrzeug, das in den kalten Wintermonaten zur Unterstützung wohnungsloser Menschen eingesetzt wird. Der Kältebus wurde durch das Feuer unbrauchbar. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 70.000 Euro beziffert.
Täter gesteht Brandstiftung
Im Verfahren räumte der 43-Jährige die Brandstiftung ein. Darüber hinaus lagen weitere Beweise vor. Ein Zeuge hatte Teile der Tat beobachtet. Bei dem Beschuldigten wurde zudem ein Feuerzeug gefunden, außerdem konnten Benzinanhaftungen festgestellt werden.
An der Täterschaft bestanden für das Gericht deshalb keine Zweifel.
Der Mann erklärte seine Tat als eine Art Hilferuf. Er habe erreichen wollen, dass sich Polizei und Justiz mit Menschen beschäftigten, von denen er sich nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten verfolgt fühle.
Gericht sieht schwere psychische Erkrankung
Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Mann seit vielen Jahren an paranoider Schizophrenie leidet. Aufgrund dieser Erkrankung war er nach Überzeugung des Gerichts zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig.
Damit konnte der 43-Jährige nicht wie ein schuldfähiger Straftäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Stattdessen ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Entscheidend dafür war nicht allein seine Erkrankung. Das Gericht geht davon aus, dass ohne Behandlung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten besteht. Dazu könnten erneut Brandstiftungen oder auch Gewaltdelikte gehören.
Behandlung mit Medikamenten und Therapie
In der psychiatrischen Einrichtung soll der wohnungslose Mann nun medikamentös und therapeutisch behandelt werden. Nach Einschätzung des Gerichts fehlt ihm bislang allerdings die notwendige Einsicht in seine Erkrankung.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient dabei sowohl der Behandlung des Betroffenen als auch dem Schutz der Allgemeinheit. Anders als bei einer zeitlich festgelegten Freiheitsstrafe hängt die Dauer einer solchen Unterbringung wesentlich davon ab, ob weiterhin eine erhebliche Gefahr für andere besteht.
Bereits wenige Tage zuvor brannte ein weiterer Kältebus
Der Anschlag am 1. Januar 2026 war nicht der erste Brand eines Fahrzeugs der Berliner Kältehilfe innerhalb weniger Tage. Bereits in der Nacht zum 28. Dezember 2025 war ein anderer Kältebus in Flammen aufgegangen. Dabei wurde auch ein daneben abgestelltes Fahrzeug beschädigt.
Ob der 43-Jährige ebenfalls für diesen Brand verantwortlich war, konnte allerdings nicht nachgewiesen werden. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Taten ließ sich nach den Ermittlungen nicht belegen.
Damit wurde dem Mann vor Gericht nur die Brandstiftung vom Neujahrstag zugerechnet. Trotz seines Geständnisses und der eindeutigen Beweislage steht am Ende keine Gefängnisstrafe: Wegen seiner festgestellten Schuldunfähigkeit wird er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.