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Beteiligungsgesellschaft Zahaj Verwaltungs GmbH aus Göttingen: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Zahaj Verwaltungs GmbH mit Sitz in Göttingen erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Göttingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 11. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 74 IN 49/26 GOE geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Weender Landstraße 1 in 37073 Göttingen und ist beim Amtsgericht Göttingen unter der Handelsregisternummer HRB 204863 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Albert Zahaj.

Die Zahaj Verwaltungs GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach eine Beteiligungs und Verwaltungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Besonders genannt wird dabei die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand sämtliche Tätigkeiten, die mit diesen Aufgaben in Zusammenhang stehen.

Damit beschränkte sich der Geschäftszweck der Zahaj Verwaltungs GmbH nicht auf die reine Verwaltung eigenen Vermögens. Vielmehr war die Gesellschaft ausdrücklich dafür vorgesehen, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben und zu verwalten sowie bei Handelsgesellschaften gesellschaftsrechtliche Verantwortung als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei ihrer Funktion im Zusammenhang mit der Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG zu.

Im Zuge der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde beim Amtsgericht Göttingen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zahaj Verwaltungs GmbH gestellt. Zu einer regulären Verfahrenseröffnung kommt es jedoch nicht. Das Insolvenzgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 11. August 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse ab.

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen des Schuldnerunternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit liegt eine besonders weitreichende Entwicklung vor, denn selbst die finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens wurden nach der gerichtlichen Entscheidung nicht erreicht.

Für mögliche Gläubiger bedeutet dies, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem ein Insolvenzverwalter die vorhandenen Vermögenswerte erfasst, verwertet und anschließend nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften verteilt. Die Abweisung mangels Masse sagt allerdings nicht aus, dass überhaupt kein Vermögen mehr vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr, dass keine ausreichende, die Verfahrenskosten deckende Masse zur Verfügung steht.

Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Zahaj Verwaltungs GmbH enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso werden weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der betroffenen Gläubiger oder mögliche Vermögenswerte genannt. Auch über wirtschaftliche Auswirkungen auf die Zahaj Systemgastronomie GmbH & Co. KG lässt sich allein aus der vorliegenden Entscheidung keine belastbare Aussage treffen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen endet das unter dem Aktenzeichen 74 IN 49/26 GOE geführte Insolvenzantragsverfahren damit zunächst ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Besonders bemerkenswert ist der Fall aufgrund des Unternehmensgegenstands der Zahaj Verwaltungs GmbH als Beteiligungsgesellschaft und persönlich haftende Gesellschafterin einer Handelsgesellschaft.

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