Dark Mode Light Mode

Delta Grundbesitz GmbH aus Bedburg-Hau: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Delta Grundbesitz GmbH mit Sitz in Bedburg-Hau erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Kleve hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mit Beschluss vom 12. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 11/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Borschelstraße 4 a in 47551 Bedburg-Hau und ist beim Amtsgericht Kleve unter der Handelsregisternummer HRB 19090 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Florian Phillip Heuvelmann.

Der Gegenstand der Delta Grundbesitz GmbH ist eindeutig dem Immobilienbereich zuzuordnen. Unternehmenszweck ist die Verwaltung von Grundbesitz, unabhängig von der Beteiligungsform beziehungsweise dem Beteiligungsverhältnis am jeweiligen Grundbesitz. Die Gesellschaft war damit auf die Verwaltung von Immobilienvermögen ausgerichtet, wobei nach dem Unternehmensgegenstand unterschiedliche Formen der Beteiligung an den betreffenden Grundstücken möglich waren.

Der Insolvenzantrag war bereits am 12. Februar 2026 beim Amtsgericht Kleve eingegangen. Die Delta Grundbesitz GmbH hatte den Antrag am 11. Februar 2026 selbst gestellt. Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens ordnete das Gericht am 12. Februar 2026 Sicherungsmaßnahmen an. Diese sollten das Vermögen der Gesellschaft während der Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung schützen.

Nach rund sechs Monaten steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt. Das Amtsgericht Kleve wies den Eigenantrag am 12. August 2026 mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen nach der gerichtlichen Prüfung nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Im Zusammenhang mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden zugleich die seit dem 12. Februar 2026 bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Damit endet die vorläufige Sicherungsphase, ohne dass sich ein eröffnetes Insolvenzverfahren anschließt.

Für die Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse von erheblicher Bedeutung. Es findet nun kein reguläres Insolvenzverfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen der Gesellschaft verwertet und die verfügbare Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Regeln an die Gläubiger verteilt. Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass überhaupt keine Vermögenswerte vorhanden sind. Maßgeblich ist, dass keine ausreichende Masse zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist.

Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Delta Grundbesitz GmbH enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine näheren Angaben. Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zum Umfang des von der Gesellschaft verwalteten Grundbesitzes oder zu möglichen Immobilienwerten werden keine Angaben gemacht.

Damit ist das unter dem Aktenzeichen 43 IN 11/26 geführte Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Delta Grundbesitz GmbH aus Bedburg-Hau durch die Abweisung des Eigenantrags mangels Masse beendet worden. Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls am 12. August 2026 aufgehoben.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Je länger die DDR zurückliegt, desto schöner erscheint sie“ – Opferbeauftragte warnt vor Verklärung der SED-Diktatur

Next Post

Nach der Sonnenfinsternis: Diese Warnzeichen können auf Augenschäden hindeuten