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RoadJet Charter Service GmbH: Bus- und Charterunternehmen steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RoadJet Charter Service GmbH aus Remseck am Neckar befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 3. August 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 IN 66/26 geführt.

Betroffen ist die RoadJet Charter Service GmbH mit Sitz in den Rainwiesen 15, 71686 Remseck am Neckar. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 790174 eingetragen. Geschäftsführer ist Muhammed Simsek.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Frank Raff aus Stuttgart. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Die Geschäftsführung darf damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Darüber hinaus wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt weitreichende Befugnisse. Er darf Bankguthaben und offene Forderungen einziehen, Sonderkonten für die Insolvenzmasse eröffnen, Auskünfte bei Kreditinstituten einholen sowie die Geschäftsräume betreten und sämtliche Geschäftsunterlagen einsehen. Kunden und andere Schuldner des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Die RoadJet Charter Service GmbH wurde 2023 gegründet und ist im Bereich des gewerblichen Personenverkehrs tätig. Nach den Handelsregisterangaben umfasst der Unternehmensgegenstand insbesondere Bus- und Charterfahrten, Mietomnibusverkehr sowie die Organisation und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen. Das Unternehmen bot individuelle Busreisen, Shuttle- und Transferfahrten sowie Charterverkehre für Unternehmen, Reisegruppen, Vereine, Schulen und private Veranstaltungen an. Zum Leistungsangebot gehörten unter anderem Flughafentransfers, Eventfahrten und touristische Reiseverkehre.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig verschafft er sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage, bestehende Verbindlichkeiten und die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder andere Maßnahmen erforderlich sind, entscheidet das Amtsgericht Ludwigsburg nach Abschluss dieser Prüfung. Bis dahin bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt, ihre Verfügungsbefugnisse sind jedoch durch die gerichtlichen Anordnungen erheblich eingeschränkt.

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