Im bereits abgeschlossenen Insolvenzverfahren der U& Marc Wientzek UG (haftungsbeschränkt) gibt es eine weitere Entwicklung. Das Amtsgericht Charlottenburg hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Hintergrund ist eine noch durchzusetzende Darlehensforderung gegen den ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Marc Wientzek in Höhe von 46.840,40 Euro. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36u IN 1020/24 geführt.
Betroffen ist die U& Marc Wientzek UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Mauerstraße 80, 10117 Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 230561 eingetragen. Geschäftsführer war Marc Wientzek.
Das eigentliche Insolvenzverfahren war bereits am 7. Januar 2026 aufgehoben worden. Mit dem aktuellen Beschluss vom 31. Juli 2026 ordnete das Insolvenzgericht jedoch eine Nachtragsverteilung an. Diese kommt immer dann in Betracht, wenn nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte entdeckt oder Ansprüche geltend gemacht werden können, die bislang nicht verwertet wurden.
Im vorliegenden Fall geht es um die Durchsetzung einer Darlehensforderung gegen den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer Marc Wientzek. Der Anspruch beläuft sich auf 46.840,40 Euro. Sollte dieser Betrag ganz oder teilweise realisiert werden können, fließt das Geld nach Abzug der entstehenden Kosten in die Insolvenzmasse und steht den Insolvenzgläubigern für eine nachträgliche Verteilung zur Verfügung.
Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung beauftragte das Gericht erneut den bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin. Er wird den Anspruch prüfen und – sofern erforderlich – außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. Anschließend entscheidet sich, ob und in welcher Höhe eine weitere Auszahlung an die Gläubiger erfolgen kann.
Die U& Marc Wientzek UG war nach den Handelsregisterangaben im Bereich Unternehmensberatung sowie Marketing- und Vertriebsdienstleistungen tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten Beratungsleistungen für Unternehmen sowie die Entwicklung von Geschäfts- und Vertriebsstrategien. Operative Geschäftstätigkeiten bestehen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr.
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung ist im Insolvenzrecht ein übliches Instrument, wenn nach der Aufhebung eines Verfahrens noch verwertbare Vermögenswerte oder Forderungen bekannt werden. Für die Gläubiger kann dies die Chance auf eine zusätzliche Insolvenzquote eröffnen. Ob tatsächlich Gelder ausgeschüttet werden können, hängt jedoch davon ab, ob die Darlehensforderung erfolgreich durchgesetzt werden kann und in welchem Umfang sie realisierbar ist.