Die Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Ahrenviöl befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Flensburg hat am 3. August 2026 um 8:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 56 IN 248/26 geführt.
Betroffen ist die Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in der Hauptstraße 64, 25885 Ahrenviöl. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRA 7035 FL eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AVA Sonne UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführerin Sina Söth.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert aus Hamburg. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung offener Forderungen. Zudem wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Die Gesellschaft wurde ursprünglich unter der Firma VII. Dr. Müller Photovoltaikanlagen KG gegründet und später in Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG umfirmiert. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, der Betrieb und die Verwaltung einer Photovoltaikanlage am Standort Wittbek in Schleswig-Holstein. Die Gesellschaft gehört zu einer Reihe von Projektgesellschaften, die speziell für den Betrieb einzelner Solarparks oder Photovoltaikanlagen gegründet wurden. Solche Gesellschaften erzielen ihre Einnahmen in der Regel aus der Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz sowie aus der Vermarktung der erzeugten elektrischen Energie.
Als typische Projektgesellschaft verfügt die Kommanditgesellschaft in der Regel über kein umfangreiches operatives Geschäft. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, eine bestimmte Photovoltaikanlage langfristig zu betreiben, die Finanzierung zu verwalten und die Erträge aus der Stromproduktion an die Gesellschafter weiterzugeben. Veränderungen bei Finanzierungskosten, Erträgen oder technischen Rahmenbedingungen können sich daher unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig verschafft er sich einen Überblick über Vermögen, Verbindlichkeiten und die wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Flensburg, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag aus anderen Gründen beendet wird.
Für Vertragspartner und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst nicht das Ende des Geschäftsbetriebs der Photovoltaikanlage. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob der Betrieb der Anlage fortgeführt oder im Rahmen eines Sanierungs- oder Verwertungsverfahrens erhalten werden kann.