Für die Löwenherz GmbH wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 3. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 738/25 geführt.
Betroffen ist die Löwenherz GmbH mit zuletzt bekanntem Sitz in der Mainzer Landstraße 69, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 54650 eingetragen. Nach der Insolvenzbekanntmachung ist der Aufenthaltsort der Gesellschaft derzeit unbekannt.
Die Löwenherz GmbH wurde 2022 gegründet. Nach den Handelsregisterangaben bestand der Unternehmensgegenstand im Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie der Erbringung von Gastronomie- und Eventdienstleistungen. Dazu gehörten insbesondere der Betrieb von Restaurants und gastronomischen Konzepten sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Das Unternehmen war damit in einer Branche tätig, die in den vergangenen Jahren durch steigende Personal-, Energie- und Lebensmittelkosten erheblich unter wirtschaftlichem Druck stand.
Das Insolvenzgericht wies den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung ergeht, wenn das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – etwa Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten – zu decken. In diesem Fall wird kein Insolvenzverwalter bestellt und das eigentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet.
Für Gläubiger hat die Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden, weil ein Insolvenzverfahren gar nicht durchgeführt wird. Die Möglichkeiten, offene Forderungen durchzusetzen, sind deshalb regelmäßig deutlich eingeschränkt.
Mit der rechtskräftigen Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft grundsätzlich aufgelöst. Sofern kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist, kann anschließend die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erfolgen. Etwaige persönliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche bleiben hiervon unberührt, sofern sich später Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen ergeben sollten.