Die Gantke Akademie GmbH aus Dortmund befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Dortmund hat am 3. August 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 251 IN 73/26 geführt.
Betroffen ist die Gantke Akademie GmbH mit Sitz am Europaplatz 8, 44269 Dortmund. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 34879 eingetragen. Geschäftsführer ist Franz Robert Gantke.
Das Insolvenzgericht bestellte Rechtsanwalt Marco Kuhlmann aus Dortmund zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit darf die Geschäftsführung über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Außerdem wurden Kunden und sonstige Schuldner des Unternehmens angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen und Forderungen der Gesellschaft geltend zu machen.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand befasst sich die Gantke Akademie GmbH mit der Ausbildung in ganzheitlichen Behandlungsmethoden und Körperarbeit. Das Ausbildungsinstitut bietet Fort- und Weiterbildungen für Therapeutinnen und Therapeuten sowie für Menschen aus Gesundheits-, Wellness- und Coachingberufen an. Im Mittelpunkt stehen ganzheitliche Körpertherapie, manuelle Behandlungstechniken sowie Methoden zur Förderung von Gesundheit, Bewegung und persönlicher Entwicklung.
Die Akademie geht auf den Körpertherapeuten und Ausbilder Franz Robert Gantke zurück, der seit vielen Jahren Seminare und Qualifizierungen im Bereich der ganzheitlichen Körperarbeit entwickelt und durchgeführt hat. Das Angebot richtete sich sowohl an Berufseinsteiger als auch an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse in manuellen und körperorientierten Behandlungsmethoden erweitern wollten. Die Ausbildung erfolgte in Form von Seminaren, mehrmonatigen Lehrgängen und zertifizierten Fortbildungsprogrammen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft prüfen, Vermögenswerte sichern und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen oder ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Gesellschaft grundsätzlich handlungsfähig, allerdings nur unter den vom Insolvenzgericht angeordneten Beschränkungen.