Für zahlreiche Bewohner der Wiesbadener Innenstadt bleibt das Trinkwasser derzeit das wichtigste Verbraucherthema. Das vorsorglich angeordnete Abkochgebot besteht weiterhin.
Ausgangspunkt war der Nachweis des Bakteriums Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasserkontrollen in der näheren Umgebung des Kurhauses. Seitdem führen die Wasserversorgungsbetriebe umfangreiche Leitungsspülungen, Probenahmen und weitere Untersuchungen durch.
Wichtig ist dabei: Das Abkochgebot betrifft nicht automatisch das gesamte Wiesbadener Stadtgebiet. Zusätzliche Proben in anderen Bereichen waren nach Angaben der zuständigen Stellen unauffällig. Für die ausdrücklich betroffenen Gebiete gelten die Vorsichtsmaßnahmen jedoch weiterhin.
Das Leitungswasser sollte dort entsprechend den behördlichen Vorgaben insbesondere zum Trinken sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken nur abgekocht verwendet werden.
Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse reichen nach Einschätzung der zuständigen Stellen noch nicht aus, um Entwarnung zu geben. Weitere Proben sind beziehungsweise werden genommen. Mit den Ergebnissen, die eine umfassendere Bewertung ermöglichen sollen, wird frühestens am 8. Oktober gerechnet.
Erst anschließend wollen Gesundheitsamt und Wasserversorgungsbetriebe entscheiden, ob das Abkochgebot aufgehoben oder verändert werden kann.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich nicht auf einzelne private Messungen oder Informationen aus sozialen Netzwerken verlassen sollten. Maßgeblich sind die offiziellen Mitteilungen der Stadt beziehungsweise der zuständigen Wasserversorgung.
Pseudomonas aeruginosa ist ein Bakterium, das insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem gesundheitlich problematisch sein kann. Das Abkochgebot ist deshalb eine vorsorgliche Schutzmaßnahme und bedeutet nicht automatisch, dass jeder Kontakt mit dem Wasser zu einer Erkrankung führt.
Für Restaurants, Hotels und andere Betriebe in den betroffenen Bereichen kann die Situation zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen.
Die Stadt setzt unterdessen die intensive Untersuchung des Leitungsnetzes fort. Erst wenn ausreichend belastbare Ergebnisse vorliegen, soll über die weiteren Schritte entschieden werden.
Bis dahin gilt für die betroffenen Wiesbadener Haushalte weiterhin: Das Abkochgebot ernst nehmen und erst nach einer ausdrücklichen Aufhebung durch die zuständigen Behörden zum normalen Gebrauch des Trinkwassers zurückkehren.
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