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Insolvenzantrag von SLK Sanierung & Solar UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Cottbus hat den Antrag der SLK Sanierung & Solar UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Grund: Es war nicht genügend Masse vorhanden, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.

Unternehmen aus Forst (Lausitz)

Die Gesellschaft mit Sitz in Forst (Lausitz) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer HRB 17840 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist die Klein Bademeuseler Straße 18 in 03149 Forst (Lausitz) angegeben. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Horst Schwiers.

Geschäftsbereich der Firma

Zum Unternehmensgegenstand gehören die Sanierung von Immobilien sowie die Lieferung und Montage von Solaranlagen. Darüber hinaus befasst sich die Gesellschaft mit dem Ankauf, der Verwaltung und der Sanierung von Immobilien. Damit ist die Firma in einem Bereich tätig, der sowohl Bau- und Sanierungsleistungen als auch den wachsenden Markt rund um erneuerbare Energien umfasst.

Abweisung mangels Masse

Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht angenommen, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen. Eine solche Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, obwohl die wirtschaftliche Situation des Unternehmens offenbar bereits angespannt war.

Bedeutung der Entscheidung

Für das betroffene Unternehmen ist die Entscheidung ein schwerer Einschnitt. Eine Abweisung mangels Masse weist regelmäßig darauf hin, dass selbst für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht genügend Mittel vorhanden sind. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen nur eingeschränkt oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr realisiert werden können.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Veröffentlichung erfolgte am 7. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 63 IN 239/26. Zuständig war das Insolvenzgericht Cottbus. Mit der Bekanntmachung wird der Beschluss für die Öffentlichkeit dokumentiert und rechtlich wirksam bekannt gemacht.

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