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4EIGN Talents GmbH: Amtsgericht hebt vorläufige Insolvenzverwaltung auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4EIGN Talents GmbH aus Osnabrück hat das Amtsgericht Osnabrück die bislang angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 wurden die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beendet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Albert-Einstein-Straße 1 in 49076 Osnabrück ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der HRB 218182 eingetragen. Geschäftsführerin ist Lara Gutzmann. Das Unternehmen ist im Bereich Personalvermittlung und Talentmanagement tätig.

Die nun aufgehobenen Maßnahmen waren mit Beschluss vom 7. Mai 2026 angeordnet worden, um das Vermögen der Gesellschaft während des Insolvenzantragsverfahrens zu sichern.

Aus der veröffentlichten Bekanntmachung geht nicht hervor, aus welchem Grund das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben hat. Die Entscheidung kann verschiedene Ursachen haben, etwa die Erledigung des Insolvenzantrags oder den Wegfall der Voraussetzungen für die angeordneten Sicherungsmaßnahmen. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag anderweitig abgeschlossen wurde, ergibt sich aus dem Beschluss nicht.

Aktenzeichen: 60 IN 17/26
Gericht: Amtsgericht Osnabrück – Insolvenzgericht
Beschluss: Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO
Beschlussdatum: 29. Juli 2026

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