Die HaRu GmbH befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) ordnete am 30. Juli 2026 um 14:50 Uhr im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 IN 324/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie weitere Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung an.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz Am Krankenhaus 14, 16225 Eberswalde und ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRB 17208 FF eingetragen. Den Insolvenzantrag stellte das Unternehmen selbst. Im Verfahren wird die Gesellschaft von der Kanzlei Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB aus Berlin vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Zudem wurde den Schuldnern der HaRu GmbH untersagt, Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen zu leisten.
Nach dem Handelsregister verfügt die HaRu GmbH über einen breit gefächerten Unternehmensgegenstand. Zum Leistungsspektrum gehören Trockeneisstrahlen, Sandstrahlen, Hochglanzverdichten und Pulverbeschichten sowie der An- und Verkauf von Booten, Bootspflege, Transport und Überführung von Booten, die Einlagerung von Booten, Wohnmobilen und Fahrzeugen aller Art sowie die Vermietung von Wassersportgeräten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen Service-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Mit dieser Ausrichtung war die HaRu GmbH in mehreren technischen Dienstleistungsbereichen gleichzeitig tätig. Solche Unternehmen stehen häufig vor der Herausforderung, unterschiedliche Geschäftsfelder mit jeweils eigenen Kostenstrukturen, Investitionsbedarfen und saisonalen Schwankungen wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Insbesondere steigende Material- und Energiekosten, höhere Lohnkosten sowie eine verhaltene Investitionsbereitschaft vieler Kunden können die Ertragslage erheblich belasten. Auch im Bereich der Wartung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen nimmt der Wettbewerbsdruck kontinuierlich zu.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der HaRu GmbH untersuchen, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Frankfurt (Oder), ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin dienen die angeordneten Maßnahmen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Unternehmensvermögens.