Das Amtsgericht Gifhorn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immergrün Illies GmbH erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 um 08:58 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 35 IN 182/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schierenbalken 14 B, 38531 Rötgesbüttel und ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB 209227 eingetragen. Geschäftsführer ist Kevin Illies, dessen Wohnsitz in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) angegeben ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Björn von Gösseln von der Kanzlei Wilhelm & Kollegen in Wolfenbüttel bestellt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand umfasst die Geschäftstätigkeit der Immergrün Illies GmbH den Vertrieb und Handel von Waren aller Art, insbesondere Spielzeug und Spiele, Bürobedarf und Verpackungsmaterial, den weltweiten Onlinehandel sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Damit vereint das Unternehmen klassische Handelsaktivitäten mit E-Commerce-Geschäft und einem Immobilienbereich.
Gerade Unternehmen mit einem breit gefächerten Handelsportfolio stehen derzeit vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der internationale Onlinehandel ist von einem intensiven Preiswettbewerb geprägt, während gleichzeitig gestiegene Transport- und Logistikkosten, höhere Finanzierungskosten sowie schwankende Einkaufspreise die Margen belasten. Hinzu kommen die zunehmende Konkurrenz großer Online-Marktplätze und die Notwendigkeit, kontinuierlich in digitale Vertriebsstrukturen und Lagerlogistik zu investieren. Auch im Immobilienbereich wirken sich gestiegene Zinsen und eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft prüfen, das vorhandene Vermögen sichern und die wirtschaftliche Situation bewerten. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.