Das Amtsgericht Wuppertal hat den Insolvenzantrag gegen die C & D Verwaltungs GmbH mit Beschluss vom 28. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 504 IN 95/25 mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Die C & D Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in der Berliner Straße 119, 42275 Wuppertal und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB 34905 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Sven Schürmann, wohnhaft in Fröndenberg. Das Verfahren wurde durch einen Gläubigerantrag eingeleitet, der am 5. Mai 2025 beim Insolvenzgericht einging und auf einen Antrag vom 16. April 2025 zurückgeht.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Gesellschaft auf die Verwaltung sowie den An- und die Vermietung von Immobilien spezialisiert. Damit gehört sie zum Immobiliensektor und übernimmt Aufgaben wie die Bewirtschaftung von Immobilienbeständen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren Vermietung und wirtschaftliche Verwaltung.
Die Immobilienbranche befindet sich weiterhin in einer schwierigen Marktphase. Hohe Zinsen erschweren die Finanzierung neuer Investitionen und erhöhen gleichzeitig die Belastung bestehender Darlehen. Hinzu kommen gestiegene Bau-, Sanierungs- und Bewirtschaftungskosten sowie rückläufige Bewertungen vieler Immobilien. Vor allem kleinere Immobiliengesellschaften geraten dadurch zunehmend unter Liquiditätsdruck.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse stellte das Amtsgericht Wuppertal fest, dass das Vermögen der C & D Verwaltungs GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung wird in einem solchen Fall kein Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird daher nicht bestellt.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass keine gemeinschaftliche Verwertung des Gesellschaftsvermögens und keine Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle stattfinden. Offene Ansprüche müssen gegebenenfalls außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal ist das Insolvenzeröffnungsverfahren beendet, sofern gegen die Entscheidung kein erfolgreiches Rechtsmittel eingelegt wird.